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  Artikel 21 Grundgesetz (Parteien)  
     
  (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

 
     
     
   
  § 108a StGB (Wählertäuschung)

(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
 
     
     
   
  Gesetz über die politischen Parteien  
     
  Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)

§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien.

(1.)
1Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. 2Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

(2.) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie  insbesondere

auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen,

die politische Bildung anregen und vertiefen,

die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern,

zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden

sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen,

auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen,

die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und

für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen

(3.) Die Parteien legen ihre politischen Ziele in politischen Programmen nieder.

(4.) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.
 
     
 

 

 
   
     
  Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Otto von Bismarck
 
     
     
  Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie verboten.

Kurt Tucholsky
 
     
     
  Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.

Walter Ulbricht
 
     
     
  Alles was das Böse benötigt um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit.

Kofi Atta Annan
 
     
     
  Die Welt ist nicht gefährlich wegen denen, die Böses tun, sondern wegen denen, die tatenlos dabei zusehen.

Albert Einstein
 
     
     
  Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert.

Albert Einstein
 
     
     
  Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloß ein Dummkopf,
aber wer sie weiss, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher !!!
 
     
  Bertolt Brecht  
     
     
  Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weißen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können.

"Nein", sagte ein weiser Senator, "Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns."

Millionen-Legionen
 
     
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
   
   
  Präambel Grundgesetz BRD  
     
  (1)
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

(2)
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.

(3)
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
 
     
     
   
  Art. 1 Grundgesetz BRD
Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung
 
     
  (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3)
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
 
     
     
   
  Artikel 20 Grundgesetz BRD
Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht
 
     
  (1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
     
     
   
  § 81 StGB
Hochverrat gegen den Bund
 
     
  (1)
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2)
In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
 
     
     
   
  Grundgesetz-gratis.de  
     
  Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland  

 

 
 

 

 

 

 

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